ACHTUNG – ABGESAGT Arbeitnehmerveranlagung

Freitag, der 13. März 2020 kann für SIE ein Glückstag sein, wenn Sie das Angebot unseres ÖAAB’s Passail annehmen und mit Hilfe von Lucia Steinbauer sich Ihr Geld vom Finanzamt zurückholen.

Alle Bewohnen unserer Gemeinde, die noch keine Arbeitnehmerveranlagung für die Jahr 2015 – 2019 gemacht haben, helfen wir an diesem Nachmittag, sich ihr Geld vom Finanzamt zurückzuholen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Sonderausgaben:
Versicherungsbestätigungen oder Einzahlungsbelege der Versicherungen, Rückzahlungsbelege für Kredite oder Rechnungen für Wohnraumschaffung bzw.-sanierung, Zahlungsbeleg für Kirchensteuer und Spenden an gemeinnützige Organisationen.

Werbungskosten:
Aus- und Weiterbildungskosten, Berufsausbildungskosten für Kinder (Berufsschule bzw. Studium), Kosten für Arbeitsmittel, Reisekosten, die nicht von der Firma bezahlt werden, etc.

Außergewöhnliche Belastungen:
Nachweise über Krankheitskosten, Zahnersatzkosten, Sehbehelfe sowie Behindertenausweise bitte mitbringen.

Kinderfreibetrag:
SV-Nummern und Geburtsdaten von Kindern, für die Familienbeihilfe gewährt wird

Jeder der einen Finanz-Online Zugang hat, bitte den Zugangscode mitbringen. Auch wenn kein Zugangscode vorhanden ist, ist es kein Problem. Wenn alle Unterlagen vollständig sind, können wir den Steuerausgleich an Ort und Stelle erledigen. Sie ersparen sich dadurch den Weg zum Finanzamt.

Als Ansprechpartner und zur Unterstützung an diesem Aktionstag ist dabei:
Lucia Steinbauer –  Leitende Angestellte in einer Steuerberatungskanzlei

 

Es zahlt sich aus!
Alle (auch Lehrlinge und Dienstnehmer die keine Lohnsteuer bezahlen sowie Pensionisten, die auch geringe Pensionen beziehen – Ausnahme: Pensionsbezieher mit Ausgleichszulage) haben die Möglichkeit, eine Gutschrift über die Arbeitnehmerveranlagung zu erhalten.
Auch Bauern, die pauschaliert sind und keine Lohnsteuer bezahlen, aber Kinder haben, für die Familienbeihilfe gewährt wird, erhalten zumindest den Alleinverdienerabsetzbetrag bzw. den Negativbetrag für den Familienbonus zurück.

Machen Sie mit – wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Steuertag